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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08 (https://dejure.org/2009,57548)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.11.2009 - L 15 P 58/08 (https://dejure.org/2009,57548)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. November 2009 - L 15 P 58/08 (https://dejure.org/2009,57548)
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  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Die Beaufsichtigung und das Anhalten zum Essen seien auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) nicht pflegestufenrelevant, weil beim Kläger kein krankheitsbedingter Widerstand bei der Essensaufnahme gebrochen werden müsse.

    Diese Beaufsichtigung stelle nach der BSG-Rechtsprechung eine pflegestufenrelevante Verrichtung dar (Urteil vom 27. August 1998 - B 10 KR 4/97 R).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R, SozR 3-3300 § 14 Nr. 7), auf die sich der Kläger ausdrücklich beruft.

    Hierzu hat allerdings bereits das BSG festgestellt, dass die Pflegeversicherung - entgegen mancher Erwartungen der Betroffenen - keine vollständige Absicherung des Pflegerisikos bewirkt, sondern sich bewusst darauf beschränkt, nur Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, also den sog. Katalogverrichtungen nach § 14 Abs. 4 SGB XI in ihren Schutzbereich einzubeziehen (BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 KR 4/97 R, SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Zutreffend seien bei dem Zeitwert für die Grundpflege das Zubereiten der Diätnahrung, die Blutzuckerkontrollen, die Insulininjektionen, die entsprechende Dokumentation und der Zeitbedarf für das Händewaschen vor den Blutzuckertests unberücksichtigt geblieben, da es sich insoweit um Maßnahmen der Behandlungspflege handele (BSG, Urteile vom 16. Dezember 1999 - B 3 P 5/98 R - und 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R, NZS 2004, 206).

    Entgegen der Auffassung des SG gehöre das im Zusammenhang mit den Blutzuckerkontrollen erforderliche Händewaschen/Desinfizieren zur Grundpflege (BSG, NZS 2004, 206, 208), so dass 12 bis 15 Minuten pro Tag zusätzlich zu berücksichtigen seien.

    Auch die Blutzucker- und Urinwertmessungen, die Insulingaben und die Dokumentation zählen im vorliegenden Fall nicht zur Grundpflege, weil sie beim Kläger nicht verrichtungsbezogen anfallen (d.h. zeitlich oder inhaltlich zwingend verbunden mit einer pflegestufenrelevanten Katalogverrichtung nach § 14 Abs. 4 SGB XI; vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R, SozR 4-3300 § 15 Nr. 1).

    Aus den zur Akte gereichten "Verlaufsprotokollen Stoffwechseleinstellung" ergeben sich ebenfalls keine 12 bis 15 Blutzuckermessungen pro Tag, sondern "nur" 8 bis 12. Dementsprechend könnte auch dann, wenn das mit den Blutzuckerkontrollen einhergehende Händewaschen als Verrichtung der Grundpflege angesehen werden würde (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R, SozR 4-3300 § 15 Nr. 1), für die durchschnittlich maximal 10 Blutzuckermessungen pro Tag ein zusätzlicher Hilfebedarf von allenfalls 10 Minuten angenommen werden.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Der Zeitaufwand, den ein Familienmitglied oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt (gemeint: täglich im Wochendurchschnitt, vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1) mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen (§ 15 Abs. 1 und 3 SGB XI).

    Soweit sich die Richtlinien innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgegebenen Rahmens halten, sind sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (BSG, Urteil vom 19.2.1998 - B 3 P 7/97 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. September 1993 - 9 RV 12/93, SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Den Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens nach § 109 SGG hat der Senat abgelehnt, da bereits im erstinstanzlichen Verfahren ein solches Gutachten eingeholt worden ist und sich der Sachverhalt auch im Berufungsverfahren unverändert darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 32/90, SozR 3-1500 § 109 Nr. 1; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 109 Rn 11b und 10b m.w.N.).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Soweit sich die Richtlinien innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgegebenen Rahmens halten, sind sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (BSG, Urteil vom 19.2.1998 - B 3 P 7/97 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. September 1993 - 9 RV 12/93, SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 10/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Hilfebedarf - mindestens zwei Verrichtungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Bei der Bestimmung des Hilfebedarfs im Bereich der Ernährung (als Bestandteil der Grundpflege) kann die Zubereitung der Diätnahrung nicht berücksichtigt werden, weil es sich hierbei um eine hauswirtschaftliche Verrichtung handelt (BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 P 10/98 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 7 Rn 13).
  • BSG, 08.05.2001 - B 3 P 4/01 B

    Beaufsichtigungsbedarf und berücksichtungsfähige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Zudem stellt eine Beaufsichtigung und Kontrolle bei der Nahrungsaufnahme nur dann eine bei der Bestimmung der Pflegestufe berücksichtungsfähige Verrichtung dar, wenn sie von einer solchen Intensität ist, dass die Pflegeperson - wie beim Füttern - an der Erledigung anderer Aufgaben gehindert ist bzw. diese, wenn auch möglicherweise nur kurzzeitig, unterbrechen muss, die Hilfe also über das - gewissermaßen "nebenbei" erfolgende - bloße "Im-Auge-Behalten" des Pflegebedürftigen und das nur vereinzelte, gelegentliche Auffordern bzw. Ermahnen hinausgeht (BSG, Beschluss vom 8. Mai 2001 - B 3 P 4/01 B).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Soweit sich die Richtlinien innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgegebenen Rahmens halten, sind sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (BSG, Urteil vom 19.2.1998 - B 3 P 7/97 R, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. September 1993 - 9 RV 12/93, SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).
  • BSG, 16.12.1999 - B 3 P 5/98 R

    Grundpflege in der Pflegeversicherung, Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Zutreffend seien bei dem Zeitwert für die Grundpflege das Zubereiten der Diätnahrung, die Blutzuckerkontrollen, die Insulininjektionen, die entsprechende Dokumentation und der Zeitbedarf für das Händewaschen vor den Blutzuckertests unberücksichtigt geblieben, da es sich insoweit um Maßnahmen der Behandlungspflege handele (BSG, Urteile vom 16. Dezember 1999 - B 3 P 5/98 R - und 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R, NZS 2004, 206).
  • BSG, 25.08.2005 - B 3 P 16/05 B

    Gerichtliche Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren durch mündliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 15 P 58/08
    Damit stellen sie Orientierungs- und Entscheidungshilfen dar (BSG, Beschluss vom 25. August 2005 - B 3 P 16/05 B; ebenso: Pfitzner in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck"scher Online-Kommentar - BeckOK, § 17 SGB XI Rn 37; Gürtner in: Kasseler-Kommentar zum Sozialversicherungsrecht § 15 SGB XI Rn 13).
  • SG München, 22.08.1996 - S 18 P 75/96
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